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Übernahme von Mautgebühren sowie der Kosten für einen ADAC-Schutzbrief durch den Arbeitgeber als Arbeitslohn
Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten für einen ADAC-Schutzbrief sowie die Mautgebühren für Privatfahrten des Arbeitnehmers, so liegt darin ein geldwerter Vorteil, der neben der durch die 1 %-Regelung abgegoltenen Privatnutzung gesondert als Arbeitslohn versteuert werden muss.
Im Streitfall durfte der Kläger den ihm als Arbeitnehmer überlassenen Dienstwagen auch für Privatfahrten nutzen und versteuerte diesen Vorteil nach der 1 %-Regelung des § 8 Abs. 2 Satz 2 EStG, nicht jedoch die vom Arbeitgeber übernommenen Kosten für die Maut und den ADAC-Schutzbrief.
Der BFH entschied nun, dass mit der 1 %-Regelung nur die Kosten abgegolten seien, die unmittelbar dem Halten und dem Betrieb des Pkw zu dienen bestimmt sind und im Zusammenhang mit seiner Nutzung zwangsläufig anfallen. Hierzu gehören Benz...BStBl 2002 II S. 829