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IWB 24/2005 S. 1000

Bulgarien | örtliche Steuern und Gebühren

Seit dem 1. 1. 2005 besteht eine Erbschaftsteuerbefreiung für überlebende Ehegatten und Abkömmlinge. Für andere Begünstigte gilt ein Freibetrag von 250 000 Lewa. Ist die Erbschaft höher, wird der darüber hinausgehende Betrag mit 0,7 % bei Geschwistern und bei anderen mit 5 % besteuert. Von der Schenkungsteuer ausgenommen sind durch Schenkung erworbene Kraftfahrzeuge, die neu importiert wurden. Von der Immobiliensteuer befreit sind Immobilien bei Schenkungen an Ehegatten und Verwandte in grader Linie (s. Amtsblatt der Republik Bulgarien, Nr. 106/2004).

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