Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Erbschaftsteuer | zur Frage der Beschränkung des Betriebsvermögensprivilegs in § 13a ErbStG auf inländisches Betriebsvermögen
(1) Gehört zum Nachlass eines Erblassers mit Sitz im Inland ausländisches BV, so besteht für den deutschen Fiskus aus innerstaatlichem Verfassungsrecht jedenfalls dann keine Verpflichtung zur teilweisen Rücknahme seines Rechts zur Erbschaftsbesteuerung, wenn die Gesamtbelastung der inländischen und ausländischen ErbSt unter 50 v. H. liegt. (2) Soweit der sog. Anrechnungshöchstbetrag nach § 21 Abs. 1 Satz 2 ErbStG bewirkt, dass der persönliche Freibetrag nach § 16 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG effektiv gekürzt wird, führt dies nicht zu einer gemeinschaftswidrigen Doppelbesteuerung. (3) Die Beschränkung des BV-Freibetrags und des Wertabschlags in § 13a Abs. 4 ErbStG auf das – inländische – BV bzw. – inländische – land- und forstwirtschaftliche Vermögen ist weder im Hinblick auf die Kapitalverkehrsfreiheit noch im Hinblick auf die Niederlassungs...