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Außensteuerrecht | Hinzurechnungsbetrag keine Einnahme i. S. von § 3c EStG 1990; kein Gestaltungsmissbrauch durch „Ballooning”
(1) Der Hinzurechnungsbetrag nach §§ 7, 10 AStG ist keine Einnahme i. S. des § 3c EStG 1990. (2) Es ist nicht missbräuchlich, wenn eine Tochtergesellschaft ihr Ausschüttungsverhalten gegenüber der Muttergesellschaft danach ausrichtet, dass die Muttergesellschaft einerseits für die Ausschüttungen in den Genuss des abkommensrechtlichen Schachtelprivilegs kommt und ihr andererseits die Möglichkeit erhalten bleibt, die mit der Beteiligung in unmittelbarem wirtschaftlichem Zusammenhang stehenden Kosten als Betriebsausgaben abzuziehen (). • Hinweis: Im Streitfall war eine belgische in Belgien steuerlich begünstigte Gesellschaft (Coordination Center) in die Finanzierungskonzeption des Konzerns eingeschaltet worden. Die Beteiligung an der Zwischengesellschaft...BStBl II 1997, S. 63BStBl II 2003, S. 50