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Überblick über die aktuelle Verrechnungspreispraxis ausgewählter europäischer Länder – Frankreich, Großbritannien, Italien, Niederlande, Polen, Spanien – im Vergleich mit Deutschland und Folgerungen für die Dokumentationspraxis
I. Einleitung
Seit der Einführung von nationalen Aufzeichnungspflichten für Verrechnungspreise im Jahr 2003 haben sich für international tätige Konzerne die Bestimmung und die Dokumentation von konzerninternen Verrechnungspreisen zur vielleicht wichtigsten Herausforderung im Bereich des internationalen Steuerrechts entwickelt. Aber nicht nur Deutschland, sondern auch die meisten anderen europäischen Länder und Industrienationen haben detaillierte verrechnungspreisbezogene Regelungen. Diese sind ebenfalls bei der Bestimmung und der Dokumentation der Verrechnungspreise zu beachten.
Folglich stellt sich für Konzerne regelmäßig die Frage, ob die Verrechnungspreisdokumentation zentral durch die Konzernzentrale oder dezentral durch die einzelnen Konzernunternehmen erstellt werden sollte. S. 1176
II. Verrechnungspreisbezogene Regelungen anderer europäischer Länder im Vergleich mit den nationalen Regelungen
1. Anpassung von Verrechnungspreisen
a) Voraussetzungen für die Anpassung von Verrechnungspreisen
Deutschland sieht eine Anpassung der Verrechnungspreise gemäß dem Grundsatz des Fremdvergleichs nach den Gewinnkorrekturvorschriften des nationalen Steuerrecht...