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IWB Nr. 24 vom Seite 1163 Fach 5 Österreich Gr. 4 Seite 20

Das neue österreichische Kartellgesetz

von Mag. Katja Tautscher und und Mag. Mariana Spasojevic, Wolf Theiss Rechtsanwälte GmbH, Wien

Mit treten eine Neufassung des Kartellgesetzes (KartG 2005) sowie eine Novelle zum Wettbewerbsgesetz (WettbG 2005) in Kraft. Damit wird das österreichische Kartellrecht an die mit der VO (EG) Nr. 1/2003 reformierte europäische Wettbewerbsordnung angepasst. In dem Beitrag werden die wesentlichsten Neuerungen vorgestellt.

I. Kartelle

1. Neudefinition der Wettbewerbsbeschränkung

Im Zentrum der Kartellrechtsreform 2005 steht die Einführung des Legalausnahmesystems nach dem Vorbild des Art. 81 EGV, der nahezu wortgleich übernommen wird: Alle Vereinbarungen zwischen Unternehmern, Beschlüsse von Unternehmervereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, sind verboten und – im Fall von Vereinbarungen und Beschlüssen – nichtig. Die bisher im österreichischen Kartellrecht enthaltene Differenzierung zwischen verschiedenen Kartelltypen (wie insbesondere Absichtskartelle, Wirkungskartelle, Vereinbarungs- und Verhaltenskartelle) wird ebenso wie die Sonderregelungen für vertikale Vertriebsbindungen zugunsten eines allgemeinen Verbots von wett...