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IWB Nr. 24 vom Seite 1157 Fach 3 Deutschland Gr. 2 Seite 1254

Domizilgesellschaften in der Steuerplanung

von StB Prof. Dr. habil. Günther Strunk, Hamburg

I. Domizilgesellschaften und Steuerplanung ein Widerspruch?

Der Begriff der Domizil- oder genauer gesagt der Begriff der Basisgesellschaft hat in der Steuerplanung bzw. in der Gesetzgebung und Rechtsprechung zur Vermeidung der missbräuchlichen Gestaltungsmöglichkeiten i. S. des § 42 AO oder einer spezialgesetzlichen Ausprägung in anderen Einzelsteuergesetzen, wie z. B. § 50d Abs. 3 EStG eine besondere Bedeutung, vor allem in den letzten Jahren erhalten. Die Zwischenschaltung einer Kapitalgesellschaft erfüllt regelmäßig dann die Voraussetzung für eine Basisgesellschaft, wenn für die Zwischenschaltung keine wirtschaftlichen oder sonst beachtlichen Gründe gegeben sind (, EFG 2004, S. 1540 sowie , BStBl II 2001, S. 222 und , BStBl II 1992, S. 1026 sowie zu weiteren Hinweisen auf die Rechtsprechung Koenig, in: Pahlke/König, a. a. O., Rn. 79 zu § 42 AO sowie Schmieszek, in: Beermann (Hrsg.), a. a. O., R. 58 ff.).

Hierbei geht es regelmäßig darum, dass der Einsatz von Basisgesellschaften als ein Mittel der Steuerminimierung von Unternehmen und Gesellschaftern durch die Finanzverwaltung und zum Teil durch die Rechtsprechung...