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FG Hamburg 23.09.2005 III 71/05, NWB direkt 52/2005 S. 10

Auto-Graumarkteinkauf mit Rechnungsaussteller-Scheinsitz

Im Kfz-Graumarkt kann die Zwischenschaltung eines anderen Einkäufers zur Umgehung der Vertriebsbindung markengebundener Vertragshändler zivilrechtlich ernst gemeint sein und wirtschaftlich mit eigenem Unternehmerrisiko versehen sein; demnach handelt es sich steuerlich nicht immer um Scheingeschäfte. Ungeachtet der fraglichen Unternehmerperson und -eigenschaft des behaupteten Rechnungsausstellers kann die Vorsteuer nicht abgezogen werden, wenn in der Rechnung für ihn nur ein Scheinsitz bei einem Büroservice-Unternehmen ausgewiesen wird, wo nicht sein tatsächlicher Geschäftsleitungsort war oder wo er nicht persönlich erreichbar war.