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BMF 08.12.2005 IV C 1 - S 1980 - 1 - 137/05, NWB direkt 52/2005 S. 4

Veröffentlichung der Besteuerungsgrundlagen im elektronischen Bundesanzeiger

Als einmalige Erleichterung für den Übergang zum Investmentsteuergesetz werden die Finanzbehörden keine nachteiligen Folgerungen ziehen, wenn die Besteuerungsgrundlagen nach § 5 Abs. 1 InvStG für das erste Geschäftsjahr, auf das das Investmentsteuergesetz anzuwenden ist, erst bis zum im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht werden.