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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - III 406/03

Gesetze: AO § 38, AO § 69, AO § 191, UStG § 13, UStG § 18

Steuerliche Haftung des gesetzlichen Vertreters einer Kapitalgesellschaft

Leitsatz

Steht für die steuerliche Haftung des gesetzlichen Vertreters einer Kapitalgesellschaft fest, dass diese im Zeitpunkt der von ihm unterlassenen Steuervoranmeldung und Vorauszahlung über ausreichend liquide Mittel verfügte, ist der mit der Haftung vom FA geltend gemachte Steuerausfallschaden in voller Höhe kausal verursacht, ohne dass es auf die Berechnung einer Tilgungsquote ankommt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2006 S. 502 Nr. 8
NWB-Eilnachricht Nr. 5/2006 S. 307
OAAAB-73009

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