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FG Köln Urteil v. - 15 K 6405/03 EFG 2006 S. 162 Nr. 3

Gesetze: AO § 227, AO § 231

Verfahren:

Unterbrechung der Zahlungsverjährung bei Vollstreckungsmaßnahmen

Leitsatz

1. Die dauerhafte Unterbrechung der Zahlungsverjährung setzt bei der Pfändung zukünftiger Forderungen das Entstehen eines Pfändungspfandrechts voraus.

2. Auch wenn der Steuerpflichtige seine Erklärungspflichten nicht erfüllt hat, ist im Falle der Ablehnung des Erlasses eine Gesamtwürdigung des Einzelfalles vorzunehmen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2006 S. 162 Nr. 3
CAAAB-72991

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