Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Dokumentvorschau
FG Köln 31.08.2005 7 K 1000/04, NWB direkt 51/2005 S. 8
§ 8b Abs. 6 KStG auf Ermittlung des Gewerbeertrags anwendbar
Die Regelung des § 8b Abs. 6 KStG ist über die Vorschrift des § 7 Satz 1 GewStG auch im Rahmen der Ermittlung des Gewerbeertrags einer Mitunternehmerschaft in Form einer Personenhandelsgesellschaft anzuwenden.