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Gewinn aus Veräußerung sämtlicher Kommanditanteile
Der Gewinn aus der Veräußerung sämtlicher Kommanditanteile an einer GmbH & Co. KG, deren Gesellschaftszweck die Verwaltung von eigenem Grundbesitz ist und deren gesamtes Betriebsvermögen dieser Grundbesitz darstellt, unterliegt nicht der tarifbegünstigten Besteuerung nach §§ 16, 34 EStG, wenn der Grundbesitz aufgrund des zeitlichen Zusammenhangs zwischen Erwerb und Veräußerung dem Umlaufvermögen zuzurechnen ist.