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Mietrecht | Konkurrenzschutz zwischen Rechtsanwälten
Das (ZMR 2005 S. 861) betont, dass zwar die für die Gewerbemiete entwickelten Grundsätze zum Konkurrenzschutz entsprechend auch bei der Vermietung von Praxisräumen an Angehörige der freien Berufe, wie Ärzte, Rechtsanwälte etc. gelten, der maßgebliche Konkurrenzschutz sich dabei aber im Wesentlichen danach bestimme, welchen Besitzstand der Mieter nach den bei Vertragschluss ersichtlichen Umständen erwarten konnte bzw. erhalten sollte. Maßgebend ist hierbei grundsätzlich der Prioritätsgrundsatz, so dass Konkurrenzschutz nur der zuerst vorhandene im Verhältnis zu einem hinzukommenden Mieter beanspruchen kann. Damit hatte im Ergebnis der klagende Rechtsanwalt als später hinzutretender Mieter keine rechtliche Handhabe gegen die Erweiterun...