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Gesellschaftsrecht | Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen bei Insolvenzreife der GmbH
Der Grundsatz der Massesicherung (§ 64 Abs. 2 GmbHG) berührt nicht die Strafbarkeit nach § 266a Abs. 1 StGB, wenn ein Verantwortlicher, der bei Insolvenzreife die fehlende Sanierungsmöglichkeit erkennt, das Unternehmen weiterführt, ohne einen Insolvenzantrag zu stellen (, DB 2005 S. 2516). Der 5. Strafsenat stellt sich damit gegen den II. Zivilsenat, der mit Urteil v. - II ZR 61/03 (NWB EN-Nr. 900/2005) eine gegenteilige Ansicht vertreten hatte.