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Sächsisches FG Urteil v. - 1 K 2364/04

Gesetze: AO 1977 § 69, AO 1977 § 34 Abs. 1, InsO § 129

Übertragung der Grundsätze des Schadensersatzrechts auf die Geschäftsführerhaftung

Kausalität

Leitsatz

1. Die Geschäftsführerhaftung nach § 69 AO ist eine Schadensersatzhaftung. Aus der Übertragung der Grundsätze des Schadensersatzrechts folgt, dass ein nur hypothetischer Geschehensablauf nicht die Kausalität einer in der Realität wirksam gewordenen Ursache für den Steuerausfall beseitigen kann.

2. Die Nichtabführung von Lohnsteuer durch den GmbH-Geschäftsführer ist auch dann kausal für den Steuerausfall, wenn dieser möglicherweise (später) auch bei pflichtgemäßem Verhalten des Geschäftsführers deshalb eingetreten wäre, weil möglicherweise der Insolvenzverwalter die Lohnsteuerzahlungen angefochten hätte (entgegen und ).

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
SAAAB-72215

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