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Frankreich vor der Reform der steuerlichen Behandlung der Gesellschafterfremdfinanzierung
I. Einleitung
Am ist der Entwurf des französischen Finanzgesetzes für 2006 veröffentlicht worden. Für Unternehmensgruppen ist es damit an der Zeit, ihre Finanzierungsstruktur im Hinblick auf die Begrenzungen zu untersuchen, die der neue Art. 212 Code général des impôts (CGI) für die steuerliche Absetzbarkeit der an verbundene Unternehmen gezahlten Zinsen vorsehen wird. Die Vorschrift soll am in Kraft treten. Es ist wahrscheinlich, dass der Entwurf ohne größere Änderungen angenommen wird. Der nachfolgende Artikel behandelt die Hauptregelungskomplexe des Entwurfs.
Nach derzeitigem Recht unterliegen Zinsen, die eine französische Gesellschaft ihrem unmittelbaren und kontrollierenden Anteilseigner zahlt, steuerlich ungünstigen Folgen, wenn das Verhältnis Gesellschafterfremdfinanzierung zum Stammkapital 1,5 zu 1 übersteigt (vgl. Hellio/Leutner, IWB 2002, F. 3a Gr. 2 S. 43). Diese Beschränkung gilt jedoch nicht, wenn der kontrollierende Anteilseigner der französischen Körperschaftsteuer unterliegt und Anspruch auf das französische Schachtelprivileg („régimes des sociétés-mères”, d. h. Befreiung für erhaltene Dividenden) hat. Hinzuweisen ist auch darauf,...