Besteuerung der Ärzte, Zahnärzte und sonstiger Heilberufe
5. Aufl. 2004
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Kapitel IX: Erbschaft-/Schenkungsteuer
Literatur: Halaczinsky, Änderungen des Erbschaftsteuerrechts durch das Jahressteuergesetz 1997, NWB F. 10, 731.
Verwaltungsanweisungen: Bewertung des inländischen Betriebsvermögens für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer, ; Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder v. , Zweifelsfragen bei der Anwendung des § 13a und des § 19a ErbStG, NWB F. 10, 765.
1. Ermittlung des Betriebsvermögens und Grundbesitzbewertung für Erbschaft- und Schenkungsteuerzwecke
a) Ermittlung des Betriebsvermögens
2044 Für Erbschaft- und Schenkungsteuerzwecke ist weiterhin eine Ermittlung des Betriebsvermögens erforderlich. Sie erfolgt nicht auf den 1. 1. eines Kalenderjahres, sondern auf den Erwerbszeitpunkt. Es gelten die bisherigen Vorschriften zur Bewertung des Betriebsvermögens (§§ 95 ff. BewG). Grundbesitz ist allerdings nach den neuen Bedarfswerten anzusetzen (§ 12 Abs. 5 ErbStG).
b) Bewertung des Grundbesitzes
2045 Die Vorschriften für die neue Grundbesitzbewertung für Erbschaft- und Schenkungsteuerzwecke enthält der neu in das Bewertungsgesetz eingefügte Vierte Abschnitt (§§ 138 ff. BewG). Es gibt keine neue Hauptfeststellung der Einheitswerte des Grundbesitzes. Zur Wiede...