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NWB Nr. 22 vom Seite 1753 Fach 10 Seite 753

Bewertung des inländischen Betriebsvermögens für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer

Im Einvernehmen mit den obersten FinBeh der anderen Länder hat das zur Bewertung inländischen BV für Zwecke der ErbSt und SchenkSt wie folgt Stellung genommen:

I. Begriff und Umfang des Betriebsvermögens

1. Gewerbebetrieb

Das BV umfaßt alle Teile eines Gewerbebetriebs i. S. des § 15 Abs. 1 und 2 EStG, die bei der steuerlichen Gewinnermittlung zum BV gehören (§ 95 BewG). Dem Gewerbebetrieb steht die Ausübung eines freien Berufs i. S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG gleich (§ 96 BewG). Für die Ermittlung des Werts des BV (§ 12 Abs. 5 ErbStG) ist zum Bewertungsstichtag (§ 11 ErbStG) eine besondere Aufstellung (Vermögensaufstellung) zu fertigen.

2. Umfang des Betriebsvermögens

Zum Betriebsvermögen eines Gewerbebetriebs gehören grds. alle Wirtschaftsgüter und sonstigen aktiven Ansätze sowie Schulden und sonstigen Abzüge, die bei der steuerlichen Gewinnermittlung zum BV gehören, soweit das ErbStG i. V. mit dem BewG nicht ausdrücklich etwas anderes vorschreibt oder zuläßt.

a) Umfang des Betriebsvermögens bei bilanzierenden Gewerbetreibenden und bilanzierenden freiberuflich Tätigen

Bei bilanzierenden Gewerbetreibenden und bilanzierenden freiberuflich Tätigen führt die Anknüpfun...