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Der neue Vordruck zur Einnahmen-Überschussrechnung ab 2005
Hinweise und Checkliste für die Buchführung
Steuerpflichtige, die ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln, müssen für 2005 erstmals den neuen Vordruck ausfüllen. Nachdem die erste Version dieses Formulars 2004 wieder zurückgezogen worden war, veröffentlichte das BMF einen überarbeiteten Vordruck. Der Beitrag stellt vor, worauf ab 2005 zu achten ist. Eine Tabelle am Ende stellt alle für den Vordruck notwendigen Angaben übersichtlich zusammen, so dass die Buchführung entsprechend eingerichtet werden kann.
I. Einführung
Wer seinen Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt, konnte seiner Steuererklärung für Jahre bis einschließlich 2004 eine formlose Einnahmen-Überschussrechnung beifügen. Nachdem die Einführung eines verpflichtend auszufüllenden Vordrucks eigentlich schon ein Jahr früher geplant war, muss ab 2005 der überarbeitete amtlich vorgeschriebene Vordruck „Einnahmenüberschussrechnung – EÜR (Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG)” verwendet werden. Bei Betrieben, deren Betriebseinnahmen weniger als 17.500 € betragen, beanstandet es die Finanzverwaltung jedoch nicht, wenn der Steuererklärung wie bisher eine formlose Gewinnermittlung beigefügt wird. Der Aufwand für die Freiberufler ist durch den Vordruck größer geworden, da die erfo...BStBl 2005 I S. 320