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BMF 17.11.2005 IV B 2 - S 2144 - 50/05, BBK 24/2005 S. 4558

Betrieblicher Schuldzinsenabzug gem. § 4 Abs. 4a EStG

Bei der Frage, ob Schuldzinsen bei der Gewinnermittlung als Betriebsausgaben abgesetzt werden dürfen, ist nach dem eine zweistufige Prüfung vorzunehmen: Im ersten Schritt ist zu prüfen, ob und inwieweit Schuldzinsen zu betrieblich veranlassten Aufwendungen gehören. Im zweiten Schritt ist dann zu prüfen, ob der Abzug als Betriebsausgabe durch Überentnahmen eingeschränkt ist. In seinem Schreiben legt das BMF ausführlich dar, wie die Berechnung erfolgen soll und welche Besonderheiten bei Mitunternehmerschaften gelten. In einer der folgenden BBK-Ausgaben wird Maus die praktische Handhabung dieser Vorschrift ausführlich vorstellen.