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BFH 17.08.2005 IX R 10/05, BBK 24/2005 S. 4555

Verbilligte Wohnungsmiete innerhalb der Spanne des Mietspiegels kein geldwerter Vorteil

Überlässt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer eine Wohnung zu einem Mietpreis, der sich am untersten Rand des örtlichen Mietspiegels bewegt, so stellt dies keinen geldwerten Vorteil dar. Im Streitfall vermietete der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer eine Wohnung zu einem Mietzins von 10,10 DM pro m², während die ortsübliche Miete für vergleichbare Wohnungen nach dem örtlichen Mietspiegel zwischen 10,10 DM bis 12,30 DM pro m² betrug. Nach Ansicht des BFH scheidet die Annahme eines geldwerten Vorteils aus, solange sich die Miete noch innerhalb der Mietpreisspanne bewegt, die sich aus dem örtlichen Mietspiegel ergibt. Die Vermietung zum niedrigsten Mietzins innerhalb dieser Preisspanne führe daher nicht zum Zufluss von Arbeitslohn. Es sei nicht zulässig, als ortsübliche ...