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FG Thüringen 23.09.2004 II 3/02, NWB direkt 50/2005 S. 8

Verarbeitendes Gewerbe

Die Abgrenzung der als verarbeitendes Gewerbe besonders zu fördernden von den von der investitionszulagenrechtlichen Förderung ausgenommenen Branchen erfolgt nach der vom Bundesamt für Statistik herausgegebenen Klassifikation der Wirtschaftszweige. Die in einem späteren Zeitraum (hier im Jahr 2000) vom Landesamt für Statistik aufgrund der Angaben über die wirtschaftliche Tätigkeit im Zusatzfragebogen der vierteljährlichen Handwerksberichterstattung vorgenommene Zuordnung eines Betriebs zum verarbeitenden Gewerbe wirkt auch dann nicht auf den Investitionszeitraum (hier das Jahr 1999) zurück, wenn sie noch im Verbleibenszeitraum erfolgt ist. Für Wirtschaftsgüter, die den Strukturwandel des Unternehmens hin zu einem Betrieb des verarbeitenden Gewerbes gerade nicht bewirk...