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BMF 01.12.2005 IV A5 - S 7229 - 5/05, NWB direkt 50/2005 S. 10

Ermäßigter Steuersatz für Umsätze mit Sammlermünzen

Das BMF nimmt zur Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes auf die steuerpflichtigen Umsätze von Sammlermünzen (§ 12 Abs. 2 Nr. 1 und 2 UStG i. V. mit Nummer 54 Buchst. c Doppelbuchst. cc der Anlage 2 zum UStG) im Kalenderjahr 2006 Stellung. Die Liste der dem allgemeinen Steuersatz unterliegenden Silbermünzen gilt auch grundsätzlich für das Jahr 2006.