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FG Schleswig-Holstein 27.10.2005 3 K 50298/03, NWB direkt 50/2005 S. 7

Sonderzahlung wegen fehlgeschlagener Mitarbeiterbeteiligung

Die Sonderzahlung einer Aktiengesellschaft an einen Vorstand und Aktionär wegen einer fehlgeschlagenen Mitarbeiterbeteiligung ist den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zuzurechnen, wenn der Vorteil mit Rücksicht auf das Arbeitsverhältnis gewährt wurde.