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FG München 28.09.2005 10 K 4994/02, NWB direkt 50/2005 S. 7

Darlehen unter nahen Angehörigen

Auch bei Darlehensvereinbarungen zwischen nahen Angehörigen (hier für die Anschaffung einer vermieteten Immobilie durch den Darlehensnehmer) können Zinszahlungen grundsätzlich im Wege der Schuldumwandlung (Novation) erfolgen, indem Gläubiger und Schuldner vereinbaren, dass die alte Schuld (Zinsschuld) in eine neue Schuld (Darlehensschuld) umgewandelt wird. Besteht bei einer solchen Gestaltung nur eine von der Kündigung des Darlehens abhängige Tilgungsbestimmung, können die Vertragsparteien mangels tatsächlicher Zahlungsflüsse auf nicht absehbare Zeit offen halten, ob sie ernsthaft eine Verzinsung durchführen werden oder ob sie nur ein zinsloses Darlehen bzw. sogar eine Schenkung der Darlehenssumme verschleiern wollten. Ein Abzug von Schuldzinsen für dieses Darlehen als Werbungskosten kommt...