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BFH 07.02.2008 VI R 41/05, NWB direkt 50/2005 S. 7

Tilgungsraten für Studiendarlehen

Die Rückzahlung von Darlehensraten für das früher während eines Studiums erhaltene Darlehen nach dem BAföG ist weder als Werbungskosten noch als Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastung steuermindernd zu berücksichtigen.