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FG Münster 10.08.2005 1 K 2491/02 E, NWB direkt 50/2005 S. 5

Veräußerungsverlust bei wesentlicher Beteiligung

Zur Berücksichtigung eines Veräußerungsverlusts muss der Steuerpflichtige zu mehr als 25 v. H. am Stammkapital einer GmbH beteiligt sein. Die Höhe der jeweils relevanten Beteiligung ist Veranlagungszeitraum bezogen zu betrachten. Die Absenkung der relevanten Beteiligungsgrenzen aufgrund zwischenzeitlich erfolgter Gesetzesänderungen auf mindestens 10 v. H. ab dem bzw. mindestens 1 v. H. ab dem hat dabei mit ex nunc-Wirkung und nicht rückwirkend zu erfolgen.