Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Einnahmenüberschussrechnung bei Land- und Forstwirt
Der Antrag des Steuerpflichtigen, für einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft den Gewinn durch Vergleich der Betriebseinnahmen mit den Betriebsausgaben zu ermitteln, bedarf der Angabe des konkreten Wirtschaftsjahrs, sofern weder das Ankreuzfeld in der Anlage L der Einkommensteuererklärung ausgefüllt noch der Steuererklärung eine Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 oder 3 EStG für ein bestimmtes Jahr beigefügt wurde.