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NWB direkt Nr. 50 vom Seite 7

Arbeitnehmer-Pauschbetrag und Betriebsausgaben

BFH muss über Definition des Arbeitnehmer-Pauschbetrags entscheiden

Karin Campen

Das FG Köln hatte in dem Verfahren 2 K 5754/01 über die Frage zu entscheiden, ob der Arbeitnehmer-Pauschbetrag auch dann in voller Höhe geltend gemacht werden kann, wenn zugleich bei einer selbständigen Tätigkeit Aufwendungen, die ihrer Art nach auch Werbungskosten bei der nichtselbständigen Tätigkeit sein könnten, als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Das FG hat zwar eine Entscheidung getroffen, aber auch die Revision zugelassen.

Der Fall

Der Kläger hat als Jurist sowohl Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit als auch Einkünfte aus einer freiberuflichen Tätigkeit als Rechtsanwalt erzielt. Bei den Einkünften aus selbständiger Tätigkeit machte er als Betriebsausgaben unter anderem Aufwendungen für Porto, Telefon, Bürobedarf und Fachliteratur geltend, während bei den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit der Arbeitnehmer-Pauschbetrag angesetzt wurde.

Das Finanzamt vertrat die Auffassung, dass typische Aufwendungen wie die oben genannten nur einmal anfallen, da die selbständi- S. 8ge und die nichtselbständige Tätigkeit des Klägers vergleichbar seien.. Bei den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit könnten daher nur mit dem Anstellu...