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LAG Berlin 20.08.2005 6 Sa 633/05, NWB 50/2005 S. 407

Arbeitsrecht | Ansprüche aus Mobbing in Ausgleichsklausel

Die Regelung in einem Aufhebungsvertrag, wonach sämtliche Ansprüche des Arbeitnehmers aus seinem Arbeitsverhältnis und aus Anlass von dessen Beendigung – gleich aus welchem Rechtsgrund – abgegolten sein sollen, kann auch etwaige Schadensersatz- oder Entschädigungsansprüche des Arbeitnehmers gegen seinen Vorgesetzten wegen sog. Mobbings erfassen ().