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Umsatzsteuer | 15a UStG – Berichtigung des Vorsteuerabzugs
Das BMF hat mit einem 50seitigen Schreiben v. - IV A 5 - S 7316 - 25/05 zur Berichtigung des Vorsteuerabzugs nach § 15a UStG ausführlich Stellung genommen. Durch Art. 5 Nr. 12 des Gesetzes zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Steuerrecht und zur Änderung weiterer Vorschriften v. (Richtlinien-Umsetzungsgesetz – EURLUmsG), ist § 15a UStG neu gefasst worden. Damit wird Art. 20 der 6. EG-RL vollständig in nationales Recht umgesetzt. Durch Art. 6 Nr. 2 EURLUmsG wurde § 44 UStDV geändert. Die Änderungen sind am in Kraft getreten (Art. 22 Abs. 5 EURLUmsG). Durch Art. 5 Nr. 20 EURLUmsG ist § 27 Abs. 11 UStG angefügt worden. Danach sind die Neuregelungen auf Vorsteuerbeträge anzuwenden, deren zugrunde liegende Umsätze nach dem ausgeführt werden. Hierzu erscheint in Kürze ein Beitrag in den NWB.