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BMF 01.12.2005 IV A 5 - S 7229 - 5/05, NWB 50/2005 S. 404

Umsatzsteuer | Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Umsätze mit Sammlermünzen

Für die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes auf die steuerpflichtigen Umsätze von Sammlermünzen (§ 12 Abs. 2 Nr. 1 und 2 UStG i. V. mit Nr. 54 Buchst. c Doppelbuchst. cc der Anlage 2 zum UStG) im Kalenderjahr 2006 gilt gem. Folgendes: Auf die steuerpflichtigen Umsätze von Goldmünzen ist der ermäßigte Umsatzsteuersatz anzuwenden, wenn die Bemessungsgrundlage für diese Umsätze mehr als 250 v. H. des unter Zugrundelegung des Feingewichts berechneten Metallwerts ohne Umsatzsteuer beträgt. Für steuerpflichtige Goldmünzenumsätze muss der Unternehmer zur Bestimmung des zutreffenden Steuersatzes den Metallwert von Goldmünzen grundsätzlich anhand der aktuellen Tagespreise für Gold ermitteln. Maßgebend ist der von der Londoner Börse festgestell...BStBl 2004 I S. 638