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Umsatzsteuer | Steuerbefreiung von Umsätzen aus Legasthenie-Behandlungen
Das NWB VAAAB-71712 lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Umsätze aus Legasthenie-Behandlungen sind grundsätzlich nicht nach § 4 Nr. 14 UStG 1999 steuerfrei. (2) Umsätze aus Legasthenie-Behandlungen, die im Rahmen der Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII erbracht und gegenüber dem Träger für die betreffende Sozialleistung abgerechnet werden, sind nach Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. g der 6. EG-RL steuerfrei. – Anmerkung: Der BFH hält Legasthenie für keine Erkrankung „im versicherungsrechtlichen Sinne”, somit deren Behandlung auch nicht für eine Heilbehandlung i. S. des § 4 Nr. 14 UStG. Nach inzwischen ständiger Rechtsprechung ist aber die Steuerbefreiung nach Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. g der 6. EG-RL, die keine Entsprechung im deutschen Umsatzsteuerrecht hat, anwendbar, wenn Sozialleistungen erbracht und von Trägern der Sozialhilfe getragen werden.