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StuB Nr. 22 vom Seite 989

Rechtsberatende Tätigkeit einer Steuerberatungsgesellschaft mbH

Derjenige, der ausschließlich oder hauptsächlich die rechtliche Abwicklung eines Grundstückserwerbs oder Fondsbeitritts im Rahmen eines Steuersparmodells für den Erwerber besorgt, bedarf der Erlaubnis gem. Art. 1 § 1 RBerG. Ein ohne diese Erlaubnis abgeschlossener umfassender Geschäftsbesorgungsvertrag ist nichtig. Die Nichtigkeit des Geschäftsbesorgungsvertrags erfasst nach dem Schutzgedanken des Art. 1 § 1 RBerG auch die der Treuhänderin erteilte umfassende Vollmacht. Daran ändert auch der Umstand nichts, dass ein Geschäftsführer der Treuhänderin als RA zugelassen war. Dieser hat nur die Möglichkeit, gem. §§ 3 und 10 der Ersten Verordnung zur Ausführung des RBerG mit Aussicht auf Erfolg eine entsprechende Erlaubnis zu beantragen ().