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KG Berlin 25.08.2005 8 U 56/05, NWB direkt 49/2005 S. 11

Prüfung der Rechungsunterlagen durch Steuerberater

Der Steuerberater kann weder davon ausgehen, dass der Mandant ihm nur bezahlte Rechnungen vorlegt – auch wenn dies in der Vergangenheit möglicherweise so gewesen sein mag –, noch darf er davon ausgehen, dass sämtliche Rechnungen in vollem Umfang bezahlt wurden. Sicherheitseinbehalte sind oft branchentypisch. Im Übrigen muss in heutiger Zeit immer damit gerechnet werden, dass Schuldner ihrer Zahlungspflicht entweder ganz oder teilweise nicht nachkommen.