Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Zu den Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs
Die Tatsache, dass eine Leistungsbeziehung zu einem Zeitpunkt abgewickelt wurde, in der die Betriebsaufgabe des Rechnungsausstellers schon erklärt war, spricht nicht zwingend gegen eine noch von dem Rechnungsaussteller ausgeübte unternehmerische Tätigkeit. Sie begründet jedoch weitergehenden Klärungsbedarf in Bezug auf die Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs.