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FG Niedersachsen 02.12.2004 10 K 130/89, NWB direkt 49/2005 S. 5

Abgrenzung Mitunternehmerschaft / Arbeitsgemeinschaft

Ist ein Gesellschaftsvertrag über eine GbR so gefasst, dass die Beteiligten Mitunternehmer-initiative entfalten und ist ausweislich der vertraglichen Regelungen betr. Gewinnverteilung, Ausscheiden von Gesellschaftern und Liquidation die Teilhabe der Gesellschafter am Gewinn und Verlust und an den stillen Reserven des Unternehmens vorgesehen, geht das über eine bloße Arbeitsgemeinschaft hinaus und indiziert eine Mitunternehmerschaft.