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FG Köln 30.06.2005 9 K 6117/01, NWB direkt 49/2005 S. 5

Antrag nach § 14a Abs. 5 EStG noch bei Auflösung der Rücklage möglich

Der Antrag auf Gewährung des Freibetrags nach § 14a Abs. 5 EStG kann im Falle der Einstellung des Veräußerungsgewinns in eine Rücklage nach §§ 6b, 6c EStG noch bei deren Auflösung gestellt werden.