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FG Hamburg 28.07.2005 III 55/05, NWB direkt 49/2005 S. 3

Entscheidung über Anhörungsrüge

Für die Zuständigkeit zur Entscheidung über eine Anhörungsrüge wird von dem vorangehenden Verfahren bzw. von dessen Übertragung auf den Einzelrichter ausgegangen.