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FG Nürnberg 07.07.2005 IV 115/2002, NWB direkt 49/2005 S. 3

Musterverfahren als zureichender Grund

Die Rechtshängigkeit der Klage eines von mehreren (Mit-)Erben, mit der identische Rechtsprobleme der Erbschaftssteuerfestsetzung bei im Wesentlichen gleicher Sach- und Rechtslage zu klären sind, ist ein zureichender Grund i. S. d. § 46 Abs. 1 Satz 1 FGO für die Finanzbehörde, eine Entscheidung über den Einspruch eines anderen Miterben bis zum Abschluss des gerichtlichen Verfahrens zurückzustellen.