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FG Münster 25.08.2005 3 K 2783/03 E, NWB direkt 49/2005 S. 2

Nichtigkeit eines Schätzungsbescheids

Ein Schätzungsbescheid ist nichtig, wenn die handelnden Beamten subjektiv willkürlich gehandelt haben. Nichtigkeit liegt auch dann vor, wenn objektiv krass von den tatsächlichen Gegebenheiten abgewichen wurde.