Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Dokumentvorschau
FG Münster 25.08.2005 3 K 2783/03 E, NWB direkt 49/2005 S. 2
Nichtigkeit eines Schätzungsbescheids
Ein Schätzungsbescheid ist nichtig, wenn die handelnden Beamten subjektiv willkürlich gehandelt haben. Nichtigkeit liegt auch dann vor, wenn objektiv krass von den tatsächlichen Gegebenheiten abgewichen wurde.