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BFH 21.09.2005 X R 32/03, NWB 49/2005 S. 393

Einkommensteuer | Vorzeitige Auflösung einer Ansparrücklage nach § 7g Abs. 3 EStG

Das NWB PAAAB-71137 lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Erklärt der Steuerpflichtige, eine Ansparrücklage gemäß § 7g Abs. 3 EStG vorzeitig – d. h. bereits mit Wirkung für das Folgejahr ihrer Bildung – auflösen zu wollen, so dokumentiert er damit eindeutig, dass er von der geplanten Investition Abstand genommen hat. Damit entzieht er einer nur teilweisen Fortführung der Rücklage bis zum Ablauf der Zweijahresfrist des § 7g Abs. 3 Satz 2 und Abs. 4 Satz 2 EStG die rechtliche Grundlage. (2) Das Recht zur vorzeitigen Auflösung der Ansparrücklage kann längstens bis zum Eintritt der Bestandskraft derjenigen Steuerfestsetzung ausgeübt werden, auf welche sich die Auflösung auswirken soll. – Anmerkung: Der Streitfall macht deutlich, dass das durch § 7g EStG eröffnete Wahlrecht auf Rücklagebildung und...