BFuP Nr. 3 vom Seite 242

Risikomanagement und das Testat des Abschlußprüfers (Zusammenfassung)

Prof. Dr. Hans-Joachim Böcking und Christian Orth

Die neuerlich in der Öffentlichkeit diskutierten Unternehmensschieflagen sind mit der Kritik an einem unzureichenden Risikomanagement der Unternehmensleitungen sowie dem Vorwurf des Versagens der Aufsichtsräte und Abschlußprüfer verbunden. Es ist daher der Frage nachzugehen, ob die erst zum in Kraft getretenen Vorschriften des KonTraG zur Risikoerfassung, -berichterstattung und -prüfung unzureichend sind. Hierfür stellt der vorliegende Beitrag auf die gesetzgeberischen Intentionen sowie die praktische Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften ab. Insbesondere gilt es, die Aufgaben des Abschlußprüfers hinsichtlich einer Prüfung des Risikomanagements klarzustellen und den Umfang seiner Berichterstattungspflichten zu verdeutlichen.

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Fundstelle(n):
BFuP 3/2000 Seite 242
JAAAB-70783