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Incentives zum Abschluss von Mietverträgen
I. Das Geschäftsmodell
Angesichts der Halden von leerstehenden Gewerbeimmobilien gewinnen verkaufsfördernde Maßnahmen (des potenziellen Vermieters zum Abschluss eines Mietvertrags) immer größere Bedeutung.
Einmalzahlung des Vermieters an den Mieter zum Vertragsbeginn;
Umzugskostenbeihilfe;
progressive Miethöhe über die fest vereinbarte Mindestlaufzeit;
„kostenlose” Nutzung in den ersten Monaten oder Jahren des Mietverhältnisses.
Der letztgenannte Sachverhalt aus Sicht des Mieters lag unlängst dem FG Hamburg zur Entscheidung vor.
Sachverhalt:
Mietbeginn am ,
Laufzeit 10 Jahre bis zum mit beidseitiger Verlängerungsoption,
fester monatlicher Mietzins X DM über die Laufzeit mit Indexanpassung,
Beginn der Mietzahlungen am (also elf Monate seit Vertragsbeginn „mietfrei”).
Der Mieter hatte in der Bilanz zum 6/120 der gesamten über die Laufzeit geschuldeten Mietzahlungen als Rückstellung passiviert, dieser Rückstellung im Jahr 1998 noch weitere 5/120 der Mietschuld zugeführt. Ab begann der Zeitraum der eigentlichen Mietzahlung mit Verbuchung als laufender Aufwand. Die bis Ende Mai aufgelaufene Rückstellung wurde ab Juni 1998 mit monatlich 7/109 des Rückstellungsbetrags zugunsten des Ergebni...