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Pauschale Besteuerung des geldwerten Vorteils nur durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch vermeidbar
Die 1 %-Regelung stellt eine grundsätzlich zwingende Bewertungsvorschrift für den geldwerten Vorteil aus der privaten Nutzung eines betrieblichen Kfz dar, deren Anwendung nur durch die Führung eines ordnungsgemäßen Fahrtenbuchs vermieden werden kann. Die Anforderungen hieran werden in R 31 Abs. 7 Nr. 2 LStR 1996 zutreffend umschrieben. Die Eintragungen im Fahrtenbuch müssen mit den Angaben in den zusätzlich zu sammelnden Kfz-Belegen übereinstimmen (BFH-Az.: VI R 79/04).