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Bayerisches Landesamt für Steuern 02.11.2005 S 2755 - 1 St 31 N, BBK 23/2005 S. 4554

Keine außerbilanzielle Hinzurechnung nach § 10 Nr. 2 KStG der Vorsteuern auf betrieblich veranlasste Bewirtungsaufwendungen

Das Bayerische Landesamt für Steuern weist darauf hin, dass keine außerbilanzielle Hinzurechnung von Vorsteuerbeträgen auf betrieblich veranlasste Bewirtungen nötig ist. Der BFH hatte mit Urteil vom - V R 76/03, BStBl 2005 II S. 509, entschieden, dass betrieblich veranlasste Bewirtungskosten zum Vorsteuerabzug berechtigen. Nach wie vor sind Bewirtungskosten, die gem. § 8 Abs. 1 KStG i. V. mit § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG den Gewinn nicht mindern dürfen, dem steuerlichen Ergebnis außerbilanziell hinzuzurechnen. Vorsteuern fallen jedoch nicht unter die Hinzurechnung nach § 10 Nr. 2 KStG.