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Betriebsausgabenpauschale bei schriftstellerischer oder journalistischer Haupt- und Nebentätigkeit
Das Bayerische Landesamt für Steuern weist darauf hin, dass bei der Ermittlung der Einkünfte aus hauptberuflicher selbständiger schriftstellerischer Tätigkeit pauschal Betriebsausgaben von 30 % der Betriebseinnahmen, max. 2.455 € (4.800 DM) jährlich angesetzt werden dürfen. Bei wissenschaftlicher oder schriftstellerischer Nebentätigkeit und bei Vortrags- oder Lehr- und Prüfungstätigkeit beträgt die Pauschale 25 % der Betriebseinnahmen aus der Tätigkeit, max. 614 €. Der Nachweis höherer Betriebsausgaben ist möglich.