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BFH 18.08.2005 V R 42/03, NWB direkt 48/2005 S. 9

Übersetzungen von Nachrichtensendungen in Gebärdensprache

Die Übertragung von Senderechten an Übersetzungen von Nachrichtensendungen in die Deutsche Gebärdensprache unterliegt nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. c UStG 1999 dem ermäßigten Umsatzsteuersatz.