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Gesellschafterdarlehen als Anschaffungskosten einer Beteiligung
Eine Darlehensgewährung beruht auf dem Gesellschaftsverhältnis, wenn die Gesellschaft bereits im Zeitpunkt der Darlehensgewährung insolvenzreif ist oder wenn die Insolvenzreife noch nicht eingetreten ist, die Rückzahlung des Darlehens aber angesichts der finanziellen Situation der Gesellschaft in dem Maße gefährdet ist, dass ein ordentlicher Kaufmann das Risiko der Kreditgewährung nicht mehr eingegangen wäre.